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RG, 11.02.1922 - I 375/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Haftung der Eisenbahn bei Entwendung von Umzugsgut aus geschlossenen Möbelwagen.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eisenbahnfracht; Haftung für Diebstahlsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 104, 47
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.12.1955 - I ZR 65/54
Beförderung auf offenem Güterwagen
Die Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung der Bahn (§ 454 HGB, § 82 EVO) ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese besondere Gefahr nach der Anschauung des Verkehrs als wesentlich angesehen werden kann (vgl. RGZ 104, 47 [49]; 155, 193 [194 f]).Entgegen den oben angeführten Entscheidungen hat das Reichsgericht in seinen die Diebstahlsgefahr betreffenden Urteilen (RGZ 104, 47 [49]; 105, 283; EE 32, 300) dieser Auffassung, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch in der Sache Rechnung getragen.
- OLG München, 19.11.1985 - 13 U 4210/85
Verpackung; Haftungsausschluss; Mangel; Mangelhaftigkeit; Firmennamen; …
Soweit sich die Bekl. und ihr folgend das LG in Anlehnung an den Kommentar von Goltermann zur EVO (§ 62 Erl. A 1 c aa, 3 a; § 83 Erl. S. 11/12) zur Erhärtung ihrer Ansicht auf Rechtspr. des RG (RGZ 104, 47; JW 1923, 232) und einzelner Oberlandesgerichte berufen, übersehen sie, daß diese Rechtspr. sich mit der substantiellen Eigenschaft der jeweiligen Verpackung befaßt . - OLG Celle, 21.09.1988 - 2 U 272/87
Anforderungen an das Vorliegen eines frachtvertraglichen Anspruchs gegen den …
Eine von der Rechtsprechung für erforderlich erachtete wesentliche Gefahrerhöhung gegenüber der Verfrachtung in geschlossenen Wagen (vgl. BGHZ 19, 276 (278); RGZ 155, 193 (195); RGZ 104, 47 (49)) liegt vor.